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SG Kassel, 17.06.2003 - S-12/KR-1652/01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R
Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …
Auszug aus SG Kassel, 17.06.2003 - S-12/KR-1652/01
Nur bei Kindern und Jugendlichen kann das Rollstuhl-Bike als "Hilfsmittel" i.S. des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V eingestuft werden; der Versorgungsanspruch hängt insoweit von den Umständen des Einzelfalls ab (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).In einer weiteren Entscheidung vom 16. April 1998, B 3 KR 9/97 R (SozR 3-2500 § 33 Nr. 27) zum Rollstuhl-Bike für Jugendliche hat das Bundessozialgericht sodann zwar auch Entfernungen berücksichtigt, die ein Jugendlicher mit dem Fahrrad zurücklegt.
- BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93
Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit
Auszug aus SG Kassel, 17.06.2003 - S-12/KR-1652/01
So hat das Bundessozialgericht bereits in einer Entscheidung vom 8. Juni 1994, 3/1 RK 13/93 (SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy -) zwar die "Bewegungsfreiheit" als Grundbedürfnis bejaht, dabei aber lediglich auf diejenigen Entfernungen abgestellt, die ein Gesunder üblicherweise zu Fuß zurücklegt.Gleichzeitig hat es seine im Urteil vom 8. Juni 1994, 3/1 RK 13/93 (SozR 3-2500 § 33 Nr. 7) enthaltene Andeutung, es tendiere dazu, "dass zwischen dem durch einen Selbstfahrerrollstuhl regelmäßig eröffneten Freiraum und den Entfernungen, die ein Gesunder auch bei eingeschränktem Gesundheitszustand vor allem im ländlichen Bereich zu Fuß zurücklege, eine Lücke bestehe, die ebenfalls noch den Grundbedürfnissen zuzurechnen sei", nicht aufrecht erhalten.
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
Auszug aus SG Kassel, 17.06.2003 - S-12/KR-1652/01
Zum Grundbedürfnis gehbehinderter Menschen auf Erschließung bzw. Sicherung "eines gewissen körperlichen Freiraumes" zähle nicht das Zurücklegen längerer Wegstrecken gleich einem Radfahrer, Jogger oder Wanderer, wobei die Beklagte das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16. September 1999 in der Sache B 3 KR 2/99 R in Bezug nahm.
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
Auszug aus SG Kassel, 17.06.2003 - S-12/KR-1652/01
Zum Grundbedürfnis gehbehinderter Menschen auf Erschließung bzw. Sicherung "eines gewissen körperlichen Freiraums" zählt zwar mit dem Bundessozialgericht (an der vorgenannten Rechtsprechung ausdrücklich und erläuternd festhaltend vgl. erneut BSG, Urteil vom 16. September 1999, B 3 KR 8/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 31), dem die Kammer folgt, sodann nicht das Zurücklegen längerer Wegstrecken vergleichbar einem Radfahrer, Jogger, Reisenden oder Wanderer. - BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96
Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht …
Auszug aus SG Kassel, 17.06.2003 - S-12/KR-1652/01
Ebenso ist schon in einer früheren Entscheidung vom 2. August 1979, 11 RK 7/78 (…SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl -) nicht die angesprochene "Fortbewegung auch in Orten außerhalb seines Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen (vgl. auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 zum Anspruch eines Schülers auf Ausstattung mit einem Computer). - BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89
Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung
Auszug aus SG Kassel, 17.06.2003 - S-12/KR-1652/01
Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe des von der KK gelieferten Hilfsmittels wieder aufschließen soll (vgl. BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nrn 7, 13 und 16 sowie die Rechtsprechung zur RVO : BSG SozR 2200 § 182b Nrn. 29, 34 und 37). - BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78
Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung
Auszug aus SG Kassel, 17.06.2003 - S-12/KR-1652/01
Ebenso ist schon in einer früheren Entscheidung vom 2. August 1979, 11 RK 7/78 (SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Faltrollstuhl -) nicht die angesprochene "Fortbewegung auch in Orten außerhalb seines Wohnortes", sondern die Ermöglichung des Schulbesuchs der maßgebliche Gesichtspunkt gewesen (…vgl. auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 zum Anspruch eines Schülers auf Ausstattung mit einem Computer).